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Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Das Julius Kühn-Institut (JKI) bietet verschiedene Arten von freiwilligen Prüfungen mit unterschiedlichem Umfang an. Die erfolgreich geprüften Pflanzenschutzgeräte oder Geräteteile trägt das JKI in die sogenannte beschreibende Liste ein. Die dort gelisteten Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.
Anwenderinnen und Anwender, zum Beispiel aus Landwirtschaft oder Gartenbau, können anhand der beschreibenden Liste unter anderem nachvollziehen, mit welchen Pflanzenschutzgeräten sie bestimmte zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen.
Für Herstellerinnen und Hersteller ist die freiwillige Prüfung unter anderem wichtig für den EU-weiten Verkauf Ihres Gerätes.
Das JKI bietet die folgenden freiwilligen Prüfungen an:
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Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes
- In einer Dokumentenprüfung überprüft das JKI Unterlagen wie Gebrauchsanleitungen, Beschreibungsbogen oder technische Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Eine Sichtprüfung erweitert die Dokumentenprüfung um eine Inaugenscheinnahme des Gerätes, ohne technische Messungen. Die erfolgreiche Prüfung kann für die CE-Konformitätserklärung für den EU-weiten Vertrieb Ihres Produktes hilfreich sein.
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Prüfung auf JKI-Anerkennung
- Das JKI-Prüfsiegel "Amtlich geprüft und anerkannt" bescheinigt Ihrem Pflanzenschutzgerät Eigenschaften, die über den gesetzlich geforderten Mindeststandard hinausgehen. Die Anerkennung umfasst technische Prüfungen in Testständen des JKI. Prüfungen im praktischen Einsatz erfolgen durch die Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer.
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Zusätzliche Erweiterung der Prüfung auf Eintragung der Verlustminderung in die beschreibende Liste im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes
- Pflanzenschutzgeräte, die bereits das Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, können Sie zusätzlich auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln prüfen lassen. Diese Eigenschaften sind in der Praxis wichtig, damit beispielsweise bestimmte Pflanzenschutzmittel gemäß den Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln mit Ihrem Gerät angewendet werden dürfen.
Teaser
Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf freiwillige Prüfung sowie Eintragung, in die beschreibende Liste können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen:
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Rufen Sie den Onlinedienst „Pflanzenschutzgeräte: Prüfung von Neugeräten und Eintrag in die beschreibende Liste online beantragen“ auf. Der Onlinedienst führt Sie durch den Antrag und die erforderlichen Angaben.
- Das JKI prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls es weitere Nachweise benötigt. Das JKI sendet Ihnen eine Vorschuss-Rechnung für die allgemeine Bearbeitung des Antrags und ggf. über einen Anteil der zu erwartenden Gesamtkosten.
- Im nächsten Schritt vereinbart das JKI mit Ihnen einen Termin für eine Prüfung Ihres Gerätes oder Geräteteils. Die Prüfung erfolgt im Regelfall vor Ort beim JKI in Braunschweig. Für den An- und Abtransport des Geräts sind Sie verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die Haftung für Schäden beim Transport sowie bei der Prüfung versichert sind.
- Nach positiver Prüfung sendet Ihnen das JKI einen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das JKI Ihr Gerät in der beschreibenden Liste.
- Sie zahlen den noch fälligen Betrag für die Prüfung abzüglich eines gegebenenfalls bereits gezahlten Vorschusses.
Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Füllen Sie es aus und versenden Sie es als Scan mit den erforderlichen Unterlagen als Anhang per E-Mail.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per Post an das JKI.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für freiwillige Prüfungen:
- Gebrauchsanleitung
- Beschreibung des Gerätetyps
- bildliche Darstellung des Gesamtgerätes, zum Beispiel als Foto
Für die JKI-Anerkennung zusätzlich:
- Bestätigung über die unfallschutztechnisch einwandfreie Ausführung des Gerätes. Diese Bestätigung erhalten Sie in der Regel vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
- wenn zutreffend: Bestätigung über die Einhaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung, zum Beispiel bei Anhängern oder Selbstfahrgeräten
Für die Prüfung auf Eintragung in die beschreibende Liste:
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Liste der in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" einzutragenden Ausführungen
- Diese Liste kann alle Ausführungen enthalten, die mit der auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln geprüften Einrichtung ausgestattet sind, auch wenn sie nicht als komplettes Gerät geprüft wurden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Prüfung richten sich gemäß der Besonderen Gebührenverordnung (BMLEHBGebV) nach der Art Ihres Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.
Rechtsgrundlage
- § 52 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 1 Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutzgeräteverordnung)
- § 29 Absatz 1 Satz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 36 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMLEH - BMLEHBGebV)
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Geräteprüfung auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts
- Informationen zu Abdrift und Risikominimierung auf der Internetseite des Julis Kühn-Instituts
- Listen der anerkannten Pflanzenschutzgeräte und -düsen sowie Verzeichnisse zur Verlustminderung und Pflanzenschutzmitteleinsparung in der Datenbank der Anwendungstechnik für Pflanzenschutzgeräte und Saatgutbehandlungseinrichtungen (DAPS)
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48