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Wenn Sie eine Beizstelle betreiben und dort Pflanzenschutzmittel einsetzen, die mit bestimmten Auflagen versehen sind, müssen Sie Ihre Prozesstechnik, -abläufe und Dokumentation prüfen lassen.
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Das Julius Kühn-Institut (JKI) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste von professionellen Saatgutbehandlungs-Einrichtungen, auch Beizstellen genannt. Deren Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Staubminderung sind geprüft.
Ihre Beizstelle muss in die Liste des JKI aufgenommen sein, damit Sie bestimmte vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassene Pflanzenschutzmittel anwenden dürfen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann bei der Zulassung von Beizmitteln eine Risikominderungsmaßnahme, eine sogenannte Anwendungsbestimmung erteilen, die sich auf die technische Anwendung der jeweiligen Beizmittel bezieht, zum Beispiel NT699-x.
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des JKI prüfen Ihre Saatgutbehandlungseinrichtung in einem Vor-Ort-Termin. Grundlage der Prüfung sind Checklisten für die jeweiligen Kulturarten, die in der Beizstelle zur Anwendung kommen.
Ziel der Prüfung sind Umwelt- und Naturschutz. Wenn bei der Beizung, Lagerung, Beförderung und Aussaat von Saatgut möglichst wenig Staub mit Pflanzenschutzmittelabrieb freigesetzt wird, schützt dies die Natur.
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Wenn Sie eine Beizstelle betreiben und dort Pflanzenschutzmittel einsetzen, die mit bestimmten Auflagen versehen sind, müssen Sie Ihre Prozesstechnik, -abläufe und Dokumentation prüfen lassen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Aufnahme in die Liste der "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Rufen Sie den Onlinedienst „Liste der Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung: Aufnahme einer Beizstelle online beantragen“ auf. Der Onlinedienst führt Sie durch den Antrag und die erforderlichen Angaben.
-
Das JKI bestätigt Ihnen den Antragseingang, prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es weitere Unterlagen benötigt – zum Beispiel
- eine schematische Darstellung und Fotos Ihrer Beizanlage,
- Ihr Verfahren bei fehlerhafter Beizung oder
- eine Checkliste zum Eigenaudit.
- Im nächsten Schritt vereinbart das JKI telefonisch, per E-Mail oder per Post mit Ihnen einen Termin für eine Vor-Ort-Prüfung. Es sei denn, es wurde bereits ein Zertifikat vorgelegt, dann entfällt der Vor-Ort Termin.
- Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des JKI prüfen Ihre Beizstelle während einer aktiven Saatgutbehandlungsphase. Wenn Sie den Antrag für mehrere Kulturarten gestellt haben, erfolgt die Prüfung anhand von einer Saatgutbehandlung für eine Kulturart.
- Nach positiver Prüfung sendet das JKI Ihnen einen Bescheid über die erfolgreiche Prüfung. Außerdem veröffentlicht das JKI den Namen sowie den Ort Ihrer Beizstelle mit der jeweiligen Kulturart auf seiner Internetseite.
- Sie begleichen den fälligen Betrag für die Prüfung.
Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Füllen Sie es aus und versenden Sie es als Scan mit den notwendigen Unterlagen als Anhang per E-Mail.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per Post an das Julius Kühn-Institut (JKI).
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Individuelle Prozessbeschreibung für jede Saatgutbehandlungseinrichtung mit Prozess innerhalb der Einrichtung, einschließlich:
- Nennung der verantwortlichen Personen für Teilprozesse
- ein Fließdiagramm
- Wenn Sie das Saatgut eigenständig reinigen: Beschreibung des Prozesses der vorherigen Saatgutaufbereitung
Wenn Sie bereits durch ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem zur Staubminderung zertifiziert sind:
- Kopie des Zertifikats für Qualitätssicherungssysteme zur Staubminderung
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die allgemeine Bearbeitung Ihres Antrags ergeben sich aus der Besonderen Gebührenverordnung (BMLEHBGebV).
Die Kosten für die Prüfung der Beizstelle richten sich gemäß BMLEHBGebV nach dem zeitlichen Aufwand - für die Prüfung der Dokumente und gegebenenfalls der Vor-Ort-Prüfung. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihrer Beizstelle die voraussichtlichen Kosten.
Rechtsgrundlage
- § 36 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 29 Absatz 1 Satz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 57 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- Anlage (zu § 2 Absatz 1) - Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMLEH - BMLEHBGebV)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie können den Antrag für eine oder mehrere Kulturarten gemeinsam stellen. Zur Wahl stehen Gemüse, Getreide, Raps, Mais und Rüben.
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Beizstellen und Sägegeräte auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts
- Liste der Beizstellen in der Datenbank der Anwendungstechnik für Pflanzenschutzgeräte und Saatgutbehandlungseinrichtungen (DAPS)
- Richtlinie 5-1.1 für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Verfahren und Anforderungen an Saatgutbehandlungseinrichtungen zur Eintragung in die Liste der Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung) als Download
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48