Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.

Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.

Serviceportal Schleswig-Holstein

Sie haben noch kein Bürgerportal-Konto oder die Zugangsdaten vergessen?
Kein Problem:

Konto anlegen

Um zu klären, dass für Ihr neues Geschäftsmodell im Finanzsektor eine Erlaubnis notwendig ist, beantragen Sie eine Prüfung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Sie als Unternehmerin oder Unternehmer können bei der Bafin feststellen lassen, dass Ihr Geschäft erlaubnispflichtig ist.

Die Erlaubnispflicht gilt für die meisten Geschäfte im Finanzsektor. Sie dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Bundesanstalt entscheidet auf Antrag, dass ein Unternehmen den Aufsichtsvorschriften unterliegt.

Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland:

  • Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen.
  • Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.
  • Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft.
  • Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt Investmentvermögen.
  • Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) reguliert die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten.
  • Das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) reguliert den Zweitmarkt für notleidende Kredite.

Teaser

Um zu klären, dass für Ihr neues Geschäftsmodell im Finanzsektor eine Erlaubnis notwendig ist, beantragen Sie eine Prüfung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht stellen Sie formlos schriftlich oder per E-Mail.

  • Senden Sie Ihren formlosen Antrag per Post oder E-Mail an die Bafin. 
  • Sie erhalten eine E-Mail, ein Schreiben oder den Bescheid mit der Beurteilung der Erlaubnispflicht.

Für Anfragen, die Fintech-Geschäftsmodelle betreffen, können Sie auch das Kontaktformular für Fintechs auf der Internetseite der Bafin nutzen.

Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Bitte fügen Sie bei Anfragen per E-Mail im Betreff "Erlaubnispflicht von Finanzgeschäften" ein.

Voraussetzungen

  • Sie möchten ein neues Geschäftsmodell im Finanzsektor auf den Markt bringen.
  • Es lässt sich auf Grundlage des einschlägigen Aufsichtsgesetzes nicht eindeutig klären, dass Ihr Geschäftsmodell der Erlaubnispflicht nach den Aufsichtsgesetzen unterliegt.
  • Sie möchten eine Feststellung, dass Ihr Geschäftsmodell erlaubnispflichtig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • detaillierte Beschreibung des Geschäftsvorhabens
  • Vertragsentwürfe sowie gegebenenfalls Gesellschaftsverträge
  • Werbematerialien
  • Mitteilung mit folgenden Angaben:
    • Art und Form des Geschäftsmodells
    • Geschäftsadresse des Unternehmens
    • Name und Anschrift der oder des Anfragenden
    • Beziehung der oder des Anfragenden zum Unternehmen

Welche Gebühren fallen an?

Wenn die Feststellung der Erlaubnispflicht durch den Verwaltungsakt erfolgt, entstehen Gebühren nach Zeitaufwand.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann von wenigen Tagen bis zu 2 Monaten dauern. Sie ist unter anderem davon abhängig, ob der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) alle relevanten Informationen vorliegen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht für Ihr neues Geschäftsmodell.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Was erledige ich wo? Was erledige ich wo? Ratsinformations- system Ratsinformations- system Kontakt Kontakt