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Wenn Sie wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung für Ihre berufliche Eingliederung benötigen, können Sie feststellen lassen, welche beruflichen Tätigkeiten für Sie geeignet sind.

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Leistungsbeschreibung

Wenn wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung noch nicht feststeht, welche beruflichen Tätigkeiten für Sie geeignet sind, können Sie Ihre berufliche Eignung feststellen lassen oder eine Arbeitserprobung durchführen.

Je nach Situation erhalten Sie die für Sie passende Maßnahme:

Dazu gehören:

  • Maßnahmen zur Eignungsabklärung
  • Maßnahmen zur Arbeitserprobung
  • Maßnahmen zur "Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen" (DIA-AM), bestehend aus:
    • Eignungsanalyse (Phase 1)
    • Betriebliche Erprobung (Phase 2)

Diese Maßnahmen können Sie dabei unterstützen, Ihre Fähigkeiten, Kenntnisse, Interessen und beruflichen Möglichkeiten festzustellen. So können Sie herausfinden, welche Tätigkeiten für Sie geeignet sind und welche Unterstützung Sie für Ihre Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.

Bei einer Arbeitserprobung können Sie berufliche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen kennenlernen und praktisch erproben. Die Ergebnisse helfen dabei, passende Unterstützungsangebote für Ihren weiteren beruflichen Weg auszuwählen.

Während Sie an einer der Maßnahmen teilnehmen, bekommen Sie eine sozialpädagogische und psychologische Begleitung.

Am Ende dokumentiert ein Abschlussbericht Ihr persönliches Leistungsvermögen. Darin steht auch, ob und gegebenenfalls welche Beschäftigungsmöglichkeiten für Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage kommen.

Wenn Sie während der Teilnahme Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld haben, erhalten Sie dies in der Regel weiterhin. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie stattdessen Übergangsgeld erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechperson haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
  • In einem persönlichen Gespräch vereinbaren Sie gemeinsam, ob Ihre berufliche Eignung abgeklärt werden soll oder eine Arbeitserprobung notwendig ist.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung für Sie sinnvoll ist, werden Sie bei einem Anbieter angemeldet., der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen auch die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
  • Sobald Ihr Termin für den Start der Maßnahme feststeht, informiert Ihre Beraterin oder Ihr Berater Sie darüber.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der Agentur für Arbeit, welche Unterlagen Sie benötigen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Behinderung oder Ihnen droht eine Behinderung.
  • Ihre Behinderung beeinflusst Ihre beruflichen Möglichkeiten.
  • Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Es ist noch nicht geklärt, welche beruflichen Tätigkeiten für Sie geeignet sind oder welche Unterstützung Sie für Ihre Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.

Teaser

Wenn Sie wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung für Ihre berufliche Eingliederung benötigen, können Sie feststellen lassen, welche beruflichen Tätigkeiten für Sie geeignet sind.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Urheber

Bundesagentur für Arbeit (BA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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