Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.

Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.

Serviceportal Schleswig-Holstein

Sie haben noch kein Bürgerportal-Konto oder die Zugangsdaten vergessen?
Kein Problem:

Konto anlegen

Wenn Sie Wein auf neuen Rebflächen anbauen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Urheber

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweis, dass Sie über die beantragte Fläche verfügen:
    • Kopie des Grundbuchauszugs oder
    • Kopie des Kauf- beziehungsweise Pachtvertrags oder
    • Kopie eines aktuellen Auszugs aus der Weinbaukartei oder
    • Vollmachtserklärung
  • gegebenenfalls Nachweis der Hangneigung:
    • Auszug aus dem Landwirtschaftlichem Informationssystem oder
    • Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde oder
    • Bescheinigung einer oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen für Landvermessungen

Leistungsbeschreibung

Den Antrag können Sie jährlich ab dem 01. Januar und bis Ende Februar bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

In Deutschland ist die Fläche für Neuanpflanzungen im Weinbau begrenzt. Sie wird jedes Jahr in mehreren Schritten verteilt:

Zunächst erhält jedes Bundesland einen Anteil. Wenn mehr Fläche beantragt wird, als verfügbar ist, wird sie anteilig unter allen dortigen Antragstellerinnen und Antragstellern aufgeteilt.

Ist das in Deutschland verfügbare Kontingent nach diesem Schritt nicht ausgeschöpft, wird die übrige Fläche bundesweit vergeben. Dabei werden zuerst Anträge für neue Rebflächen in Steillagen mit mehr als 30 Prozent Hangneigung berücksichtigt. Reicht die Fläche nicht für alle dieser Anträge aus, wird sie anteilig aufgeteilt. Sollte danach noch Fläche verfügbar sein, wird diese auf Flächen mit einer Hangneigung über 15 Prozent verteilt und im letzten Schritt auf Flurstücke mit geringerer Hangneigung und in Flachlagen.

Die Bundesländer können für geschützte Ursprungsgebiete (g.U.) und Gebiete mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) zusätzliche Obergrenzen festlegen. Diese führen gegebenenfalls dazu, dass dort nur kleinere Flächen genehmigt werden, auch wenn bundesweit noch Kontingent vorhanden ist.

Falls die BLE weniger als die Hälfte Ihrer beantragten Fläche genehmigt, können Sie die Genehmigung ablehnen.

Vor Ihrem Antrag müssen Sie prüfen, ob Ihre Fläche für den Weinbau genutzt werden darf. Einschränkungen können sich insbesondere aus dem Natur- und Landschaftsschutz ergeben. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder der zuständigen Landesbehörde.

Teaser

Wenn Sie Wein auf neuen Rebflächen anbauen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie möchten die Neuanpflanzung auf einer landwirtschaftlichen Fläche vornehmen, die Sie nachweislich für Weinbau nutzen dürfen.
  • Die Fläche ist
    • Ihr Eigentum oder von Ihnen gepachtet und
    • bislang unbepflanzt oder nur mit Reben für Hauswein oder Versuchszwecke bestockt.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung können Sie jährlich zwischen dem 01.01. und dem 28.02. beziehungsweise 29.02. online oder per Post oder Fax beantragen:

Wenn Sie die Genehmigung online beantragen möchten:

  • Rufen Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für die Schritt durch die nötigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag ab.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid.

Wenn Sie die Genehmigung per Post oder Fax beantragen möchten:

  • Laden Sie den Antrag auf der Internetseite der BLE herunter.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus, legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und schicken Sie ihn per Post oder Fax an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Was erledige ich wo? Was erledige ich wo? Ratsinformations- system Ratsinformations- system Kontakt Kontakt