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Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland die Umsatzsteuer erstatten lassen.
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland Waren oder Dienstleistungen kaufen beziehungsweise erwerben, zahlen Sie darauf in der Regel Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die Umsatzeuer erstatten lassen. Dies gilt für:
- Botschaften, also ausländische ständige diplomatische Missionen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder
- Konsulate, also berufskonsularische Vertretungen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder
Die Erstattung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Die Erstattung beträgt pro Kalenderjahr und Mitglied maximal 1.200 EUR. Der Kauf eines Kraftfahrzeugs wird nicht auf diesen Maximalbetrag angerechnet.
Eine direkte Befreiung von der Umsatzsteuer ist nicht möglich.
Teaser
Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland die Umsatzsteuer erstatten lassen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
-
Laden Sie das Formular auf der Internetseite des BZSt herunter:
- "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für diplomatische Missionen / berufskonsularische Vertretungen" oder
- "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mitglieder diplomatischer Missionen/berufskonsularischer Vertretungen"
- Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wie Originalrechnungen und Zahlungsnachweisen an das BZSt.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung per Post. Gemeinsam mit dem Bescheid erhalten Sie die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zurück.
- Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
-
Loggen Sie sich im BZSt online.portal ein. Verwenden Sie für den Zugang Ihr BOP- oder ELSTER-Zertifikat.
- Wenn Sie bisher nicht registriert sind, registrieren Sie sich im BZSt online.portal.
- Füllen Sie folgendes Formular aus: "Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen".
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag ab.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung. Dieser Bescheid wird Ihnen in Ihrem Benutzerkonto im BZSt online.portal zum Datenabruf bereitgestellt.
- Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.
Voraussetzungen
- Sie sind eine Botschaft oder ein Konsulat in Deutschland oder deren Mitglied.
- Die Befreiung beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Das heißt, der Heimatstaat Ihrer Botschaft oder Ihres Konsulats gewährt deutschen Vertretungen vor Ort dieselben steuerlichen Erleichterungen.
- Die Waren oder Dienstleistungen sind für den amtlichen Gebrauch der Botschaft, des Konsulats oder den persönlichen Bedarf des Mitglieds bestimmt und geeignet.
- Der Rechnungsbetrag beträgt inklusive Umsatzsteuer mehr als 100,00 EUR.
- Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs wird das Fahrzeug mindestens 2 Jahre in Deutschland genutzt.
- Es handelt sich nicht um Lebensmittel oder Tabakerzeugnisse. Der Erstattungszeitraum beträgt mindestens 3 Monate.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer
-
bei Antragstellung online:
- Formular "Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen"
-
bei Antragstellung per Post:
- "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für diplomatische Missionen / berufskonsularische Vertretungen" oder
- "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuern für Mitglieder diplomatischer Missionen/berufskonsularischer Vertretungen"
-
bei Antragstellung online:
- Originalrechnungen
- Zahlungsnachweise, zum Beispiel Kontoauszüge
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Antrag müssen Sie bis zum 31. Dezember des auf den Umsatz folgenden Jahres stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2025 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2026 stellen.
Rechtsgrundlage
- § 5 Absatz 1 Nummer 3 Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG)
- §§ 1 bis 7 Verordnung über die Erstattung von Umsatzsteuer an ausländische ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen sowie an ihre ausländischen Mitglieder (Umsatzsteuererstattungsverordnung - UStErstV)
Was sollte ich noch wissen?
Sie können einen nachträglichen Änderungsantrag stellen. Den sogenannten Nachtrag können Sie beim BZSt einreichen, wenn Sie beispielsweise einen fehlerhaften oder unvollständigen Antrag eingereicht haben.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Umsatzsteuererstattung an diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen und deren Mitglieder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)
- Informationen zum Erstattungsverfahren und zur elektronischen Datenübermittlung auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)
Amt Eider - Amtsverwaltung
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