Zahlungen, Überweisungen und Schecks
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Zahlungen, Überweisungen und Schecks
Zahlungen in Euro in der gesamten EU dürfen nicht mehr berechnet werden als gleichwertige nationale Transaktionen. Hier finden Sie weitere Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen und Überweisungen in der EU.
Zahlungen, Überweisungen und Schecks
Ihre Bank darf Ihnen für Zahlungen in Euro in der gesamten EU nicht mehr berechnen als für gleichwertige nationale Transaktionen.
Darunter fallen
- Überweisungen zwischen Bankkonten in verschiedenen EU-Ländern
- Abhebungen von Geld-/Bankautomaten in EU-Ländern
- Zahlungen per Debit- oder Kreditkarte innerhalb der EU
- Lastschriften
Banken mit Sitz in EU-Ländern außerhalb des Euro-Raums müssen sich ebenfalls an diese Regel halten und dürfen Ihnen für Zahlungen in Euro länderübergreifend oder in einem anderen EU-Land nicht mehr berechnen als für eine Zahlung im Inland in der Landeswährung.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48