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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt.

In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungsweise absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.

Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen:

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Sterberegister

Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.

Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungsweise absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten.

Kurztext

  • Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister Ausstellung
  • mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister kann beantragt werden
  • Deutschland sammelt im Personenstandsregister Daten über
    • Geburt
    • Eheschließung
    • Lebenspartnerschaft
    • Tod
  • Auszug aus Personenstandsregister wird oft gebraucht für
    • Schließung einer Ehe
    • Einschulung der Kinder
    • Erbfall
    • Beginn eines Studiums
  • Registerauszüge werden ausgestellt aus
    • Geburtsregistern
    • Eheregistern
    • Sterberegistern
  • mehrsprachiger Auszug kann beantragt werden durch
    • betroffene Person
    • Ehefrau oder Ehemann
    • Lebenspartnerin oder Lebenspartner
    • Vorfahrin oder Vorfahren (Eltern, Großeltern)
    • Nachfahrin oder Nachfahren (Kinder, Enkel)
  • Voraussetzung:
    • Verwandtschaftsnachweis vorhanden, z.B. durch
      • Geburtsurkunde
      • Eheurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • andere Personen (wie Geschwister) müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen z.B. durch
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
  • die antragstellende Person ist mindestens 16 Jahre
  • die Beantragung ist kostenpflichtig
  • zuständige Behörde: zuständiges Standesamt

 

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

  • Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für
    • Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
    • Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
    • Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
    • Ihre Kinder oder Enkel
  • Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
    • Erbschein
    • Grundbuchauszug
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt

 


Ansprechpartner

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

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Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

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Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

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Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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