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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Gemeinden können zur Sicherung angemessener Wohnverhältnisse Maßnahmen nach dem Wohnraumschutzgesetz ergreifen.

Das Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG) dient der Sicherstellung angemessener Wohnverhältnisse. Es definiert Mindestanforderungen für Wohnräume und gibt Gemeinden die Möglichkeit, bei Verdacht auf Missstände Kontrollen durchzuführen.

Ein Missstand liegt beispielsweise vor, wenn kein ausreichender Schutz gegen Witterungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht oder die zentrale Stromversorgung ungenügend ist. Werden Mängel festgestellt, können Gemeinden Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer zur Mängelbeseitigung verpflichten oder im Extremfall die Nutzung einer Wohnung untersagen.

In Gebieten mit besonderem Wohnraummangel können Gemeinden durch Satzungen vorschreiben, dass Wohnraum nur mit einer Genehmigung für andere Zwecke, wie etwa als Ferienwohnung oder Gewerbefläche, genutzt werden darf.

Für weitere Informationen zur Umsetzung des Gesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.

Kurztext

  • Informationen zum Wohnraumschutzgesetz Erteilung
    • Gemeinden können bei Missständen in Wohnräumen Maßnahmen gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern anordnen (zum Beispiel Kontrollen oder Mängelbeseitigung)
    • Besteht eine Wohnraummangellage können Gemeinden per Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderweitig genutzt werden darf (zum Beispiel als Ferienwohnung oder Gewerbe)
  • Zuständige Stelle: Gemeinde

 


Ansprechpartner

Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-2833E-Mail: poststelle[at]im.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift: Postfach 712524171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

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Fax: 04836 / 9 90 - 40

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Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

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Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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