Schwerbehindertenausweis erhalten
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Schwerbehindertenausweis erhalten
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Sie können einen Schwerbehindertenausweis erhalten, wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.
Dieser wird je nach Aussicht der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen je nach Art der Eintragung im Ausweis.
Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen
- Parkerleichterungen
- Rundfunkgebührenbefreiung
- ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:
- aG außergewöhnliche Gehbehinderung
- H Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl blind
- Gl gehörlos
- RF Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- G erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl taubblind
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür benötigen Sie zusätzlich eine gültige Wertmarke.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind und Ihre Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Kurztext
- der Schwerbehindertenausweis ist bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
- mit dem Schwerbehindertenausweis können bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, z.B.
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen
- Parkerleichterungen
- Rundfunkgebührenbefreiung
- ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
- bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf muss ein neuer Ausweis beantragt werden
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
- Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
- Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
- Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
- Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
- gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)
§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Die gesetzliche Grundlage und Frist finden Sie im Feststellungsbescheid der Behinderung.
Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.
Informationen für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner
Neue Anlage 9
25746 Heide
Tel: +49 481 6960Fax: +49 481 636199E-Mail: post.hei[at]lasg.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48