Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.
Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.
In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:
- der Vor und Nachname der Beschäftigten,
- das Geburtsdatum
- die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
- die Art der Beschäftigung
- der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
- gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.
Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.
Kurztext
- Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme
- Ein Unternehmen muss Personen, die es in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigt oder über die es Heimarbeit weitergibt, in Listen ausweisen
- in der Liste müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
- der Vor- und Nachname der Beschäftigten
- das Geburtsdatum
- die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte
- die Art der Beschäftigung
- der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
- gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens
- Die Liste muss halbjährlich innerhalb einer Abgabefrist an die zuständigen Stellen übermittelt werden
- zuständige Stelle:
- Arbeitsschutzaufsichten der Bundesländer
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
- Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:
- Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.): bis zum 31.07. des Kalenderjahres
- Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres
Bearbeitungsdauer
keine
kostenlos
- Heimarbeitsliste
Ansprechpartner
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel: 0431 220040-10Fax: 0431 220040-650E-Mail: arbeitsschutz[at]lasg.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48