Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen
Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.
In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.
Kurztext
- Bebauungsplan Bereitstellung
- Bebauungsplan muss für jeden zur Einsicht bereitzuhalten sein. Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet bereitgestellt
- ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
- zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründung z.B. mit Angabe der Entscheidungen und Überlegungen,
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
- zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Handelt es sich um ältere Bebauungspläne, müssen Sie die Einsicht gegebenenfalls zunächst bei der zuständigen Behörde beantragen.
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Keine
Ansprechpartner
Mühlenstraße 18
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Herr Hans Maaßen
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung
Kontakt herunterladen
04836 990-19
0431 98866169-19
hans.maassen[at]amt-eider.de
Zimmer:
6
Frau Ulrike Warda
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung
Kontakt herunterladen
04836 990-967
ulrike.warda[at]amt-eider.de
Zimmer:
7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48