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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wenn Sie als Tagespflegeperson ein Kind oder mehrere Kinder betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis.

In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.

Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:

  • Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
  • die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
  • die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
  • Sie für die Betreuung bezahlt werden
  • Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen

Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:

  • erteilt das örtliche Jugendamt
  • ist auf 5 Jahre befristet
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern

Kurztext

  • in der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden
  • ab dem vollendeten dritten Lebensjahr muss die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vorrangig in Anspruch genommen werden
  • Erlaubnis zur Kindertagespflege notwendig bei Betreuung:
    • von ein bis 5 Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung
    • pro Woche mehr als 15 Stunden
    • während des Tages
    • kostenpflichtig
    • länger als 3 Monate
  • trifft eines der Merkmale nicht zu, ist keine Erlaubnis notwendig
  • die Erlaubnis zur Kindertagespflege:
    • erteilt das örtliche Jugendamt
    • ist auf 5 Jahre befristet
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden

 

  • Sie beantragen die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt.
  • Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem Jugendamt.

Voraussetzungen

  • Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten.
  • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
  • Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis, das alle 5 Jahre erneuert werden muss
  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

 

§ 43 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (weitere Informationen siehe Rechtsmittelbelehrung auf Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 


Ansprechpartner

Stettiner Straße 30 25746 Heide
Tel: 0481 97-0Fax: 0481 97-1499E-Mail: fd-wirtschaftliche-jugendhilfe[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

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BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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