Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
Wenn Sie eine Straße innerhalb von Ortschaften anders als für ihren eigentlichen Zweck nutzen möchten (zum Beispiel Außengastronomie, Veranstaltungsflächen, DIXI-Toiletten, Container), müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Dies kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:
- Außengastronomie (Stühle & Tische)
- Veranstaltungsfläche (Schülerlauf)
- Ausstellung (Zelt)
- Bürocontainer (als Ausweichfläche bei Hausumbau)
- Altglas-Container, Altkleider-Container, Elektrokleingeräte-Container
- Infomobil (zum Beispiel Deutscher Bundestag)
- Kunst im öffentlichen Raum (zum Beispiel Plakatwand, mobiles Gewächshaus)
- Fläche für künstlerische Darbietungen
- Fläche für DIXI-Toiletten bei Veranstaltungen (zum Beispiel Business Run)
Kurztext
- Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft Erlaubnis
- Wenn die Straße anders als üblich genutzt werden soll, muss man eine Erlaubnis beantragen
- Zuständig: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
- Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
- Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
- Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
- Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
- Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.
Voraussetzungen
Sie möchten eine Straße innerhalb einer Ortschaft für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu beantragen. Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann Bedingungen und Auflagen enthalten.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweis zur Außengastronomie
Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber oder neue Betreiberin über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.
Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Lenia Karstens
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04836 990-923
lenia.karstens[at]amt-eider.de
Zimmer:
1
Frau Romana Lorenzen
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04836 990-37
0431 98866169-37
romana.lorenzen[at]amt-eider.de
Zimmer:
4
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48